| Zur Öffnung der Kaufpreissammlung für Nutzer mit berechtigtem Interesse |
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Jedes Vergleichswertverfahren steht und fällt mit einer Kaufpreissammlung. Durch das einst im Baugesetzbuch in § 195 geschaffene Auskunftsrecht aus der Kaufpreissammlung sind von den Gutachterausschüssen bei berechtigtem Interesse und nach landesrechtlichen Vorschriften Auskünfte zu erteilen. Dies wird praktiziert, allerdings von Bundesland zu Bundesland sowie Gutachterausschuss zu Gutachterausschuss mit unterschiedlicher Intensität, was die Nutzungshäufigkeit betrifft, und auch unterschiedlicher Qualität, was den Informationsgehalt und die Art der Datenübermittlung angeht.
Gang der Untersuchung:
Nach einer Einleitung in die Materie wurde in der Prüfungsarbeit zuerst kurz, anschaulich und vergleichend die Weitergabe von Informationen aus der Kaufpreissammlung, wie sie zunächst durch das Bundesbaugesetz (1960) gesehen wurde und wie sie nach der Gesetzesnovellierung im Jahre 1986 heute geregelt ist, beschrieben. Es werden dabei die Gründe, die zu einer weitergehenden Öffnung der Kaufpreissammlung geführt haben, genannt. In einem weiteren Kapitel werden die datenschutzrechtlichen Zwänge, die in Deutschland einer Öffnung der Kaufpreissammlung "Fesseln anlegen", dargelegt. In diesem Zusammenhang sind die Konsequenzen für die Daten abgebenden Gutachterausschüsse und die Daten nutzenden Interessenten betrachtet worden. Ein eigenes Kapitel widmet sich den unterschiedlichen Instrumenten "Auskunft aus der Kaufpreissammlung", "Auszüge aus der Kaufpreissammlung" und "Einsicht in die Kaufpreissammlung". Unter welchen persönlichen und sachlichen Voraussetzungen regionale und überregionale Kaufpreissammlungen wie weit geöffnet werden dürfen, ist hierin aufgeführt.
Nach dem mehr theoretischen Teil der häuslichen Prüfungsarbeit folgen zwei an den praktischen Gegebenheiten orientierte Kapitel. Es wurden bei drei verschieden Gutachterausschüssen der freien Wahl (Berlin, Hannover, Lübeck) für zwei selbst definierte Wertermittlungsobjekte (Bauplatz und Reihenmittelhaus) schriftlich Auskünfte für ein Verkehrswertgutachten angefordert. Die Schranken für die als einflussreich zu vermutenden Kenngrößen für beide Wertermittlungsobjekte wurden ebenfalls selbst bestimmt. Die Stichproben sind anschließend nach den in der Wertermittlung gängigen Vergleichswertverfahren analysiert worden. Die ermittelten Ergebnisse sind dann dem vom jeweiligen Gutachterausschuss veröffentlichten Bodenrichtwert in der betreffenden Bewertungszone gegenüber gestellt worden bzw. es wurde ein Abgleich mit dem ggf. im Grundstücksmarktbericht veröffentlichten Vergleichsfaktor für Reihen(mittel)häuser vorgenommen (Hannover).
Zum Abschluss wurde kritische beurteilt, ob die erteilten Auskünfte praxisgerecht übergeben und ausgewertet werden konnten sowie, ob die im Baugesetzbuch als Ziel beschriebene Transparenz auf dem jeweils untersuchten regionalen Grundstücksteilmarkt erreicht wurde. In einem Ausblick ist darüber hinaus dargelegt worden, ob vom Gutachterausschuss abgeleitete aussagekräftige Bodenrichtwerte und Vergleichsfaktoren das Instrument "Auskunft aus der Kaufpreissammlung" möglicherweise überflüssig machen könnten. Außerdem werden Verbesserungsvorschläge und Empfehlungen an die Adresse des Gesetzgebers, der Gutachterausschüsse und der diese Auskünfte nutzenden Interessenten gegeben, damit in Zukunft noch wirksamer mit dem Instrument "Auskunft aus der Kaufpreissammlung" verfahren werden kann.
Inhaltsverzeichnis:
Aufgabenstellung 2
Erklärung 4
Inhaltsverzeichnis 5
Abkürzungsverzeichnis 8
1. Einleitung 11
2. Grundsätzliches zur Kaufpreissammlung 13
2.1 Einordnung der Kaufpreissammlung in das Rechtssystem 13
2.2 Die Kaufpreissammlung als Bestandteil des Baugesetzbuchs 14
2.2.1 Entwicklung des BBauG und des BauGB (allgemein) 14
2.2.2 Entstehungsgeschichte und Fortentwicklung der Kaufpreissammlung 15
2.2.3 Die Kaufpreissammlung im dritten Kapitel des BauGB 16
2.2.4 Inhaltsschwerpunkte der Regelung in § 195 17
2.3 Erläuterungen zur Kaufpreissammlung 17
2.3.1 Der Begriff Kaufpreissammlung 17
2.3.2 Zweck und Ziel einer Kaufpreissammlung 18
3. Entwicklung des Auskunftsrechts aus der KPS 19
3.1 Informationsweitergabe aus der Kaufpreissammlung 1960 19
3.2 Veränderungen in den Novellen von 1976 und 1986 20
3.3 Begriffserläuterungen zu dem neuen Auskunftsrecht 21
4. Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen 24
4.1 Konsequenzen für die Gutachterausschüsse 26
4.2 Konsequenzen für die Nutzer mit berechtigtem Interesse 27
5. Unterschiede in der Informationsabgabe aus der KPS 28
5.1 Auskünfte aus der Kaufpreissammlung 28
5.2 Auszüge aus der Kaufpreissammlung 30
5.3 Einsicht in die Kaufpreissammlung 31
5.4 Persönliche und sachliche Voraussetzungen als Bedingungen 32
6. Schriftliche Auskünfte aus der Kaufpreissammlung 34
6.1 Definition der Wertermittlungsobjekte und Schranken 34
6.2 Rücklauf der Anfragen 37
7. Analyse der Stichproben 39
7.1 Bauplatz in Berlin 39
7.2 Bauplatz in Hannover 41
7.3 Bauplatz in Lübeck 43
7.4 Reihenmittelhaus in Berlin 45
7.5 Reihenmittelhaus in Hannover 47
7.6 Reihenmittelhaus in Lübeck 50
8. Beurteilung der Ergebnisse und Informationen 52
8.1 Qualität der Auskünfte in der Praxis 52
8.2 Transparenz auf dem Grundstücksmarkt 57
9. Ausblick 60
9.1 Zukunft für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung 60
9.2 Empfehlungen 62
9.2.1 Gesetzgeber 63
9.2.2 Gutachterausschüsse 64
9.2.3 Nutzer 66
10. Fazit 68
Anhang 70
Anlage 1: Der Gesetzestext (Auszüge) 71
Anlage 2: Diagramme 72
Literaturverzeichnis 91
Autorenprofil 95 |
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| Typ: |
Seminararbeit |
| Kategorie: |
Immobilienfinanzierung |
| Datum: |
16.05.2007 |
| Anbieter: |
Diplomica Verlag GmbH |
| Umfang: |
105 Seiten |
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